Wie gründet man eine GmbH?
- Jörn Reinhardt
- 3. Jan.
- 2 Min. Lesezeit

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine attraktive Option für Unternehmer, die ihre persönliche Haftung begrenzen und dennoch in einer rechtlich anerkannten Gesellschaftsform geschäftlich tätig werden möchten. Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland, da sie sowohl Flexibilität als auch Sicherheit bietet. Dieser Beitrag bietet Ihnen einen einfachen Überblick über die wesentlichen Schritte zur Gründung einer GmbH und die dabei erforderliche Mitwirkung eines Notars.
1. Vorbereitung der Gründung
Bevor die GmbH gegründet werden kann, sollten einige grundlegende Entscheidungen getroffen werden:
Gesellschafter: Es muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein. Dieser kann eine natürliche oder juristische Person sein.
Stammkapital: Das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Es kann in bar oder als Sacheinlage erbracht werden.
Geschäftszweck: Der Zweck der GmbH muss klar definiert werden.
Geschäftsadresse: Die GmbH benötigt eine offizielle Geschäftsadresse.
2. Erstellung des Gesellschaftsvertrags
Der Gesellschaftsvertrag bildet die rechtliche Grundlage der GmbH. Er muss folgende wesentliche Inhalte enthalten:
Firma und Sitz der Gesellschaft
Unternehmensgegenstand
Höhe des Stammkapitals und Anteile der Gesellschafter
Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung