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Wie gründet man eine GmbH?

  • Jörn Reinhardt
  • 3. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

GmbH

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine attraktive Option für Unternehmer, die ihre persönliche Haftung begrenzen und dennoch in einer rechtlich anerkannten Gesellschaftsform geschäftlich tätig werden möchten. Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland, da sie sowohl Flexibilität als auch Sicherheit bietet. Dieser Beitrag bietet Ihnen einen einfachen Überblick über die wesentlichen Schritte zur Gründung einer GmbH und die dabei erforderliche Mitwirkung eines Notars.


1. Vorbereitung der Gründung

Bevor die GmbH gegründet werden kann, sollten einige grundlegende Entscheidungen getroffen werden:

  • Gesellschafter: Es muss mindestens ein Gesellschafter vorhanden sein. Dieser kann eine natürliche oder juristische Person sein.

  • Stammkapital: Das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Es kann in bar oder als Sacheinlage erbracht werden.

  • Geschäftszweck: Der Zweck der GmbH muss klar definiert werden.

  • Geschäftsadresse: Die GmbH benötigt eine offizielle Geschäftsadresse.


2. Erstellung des Gesellschaftsvertrags

Der Gesellschaftsvertrag bildet die rechtliche Grundlage der GmbH. Er muss folgende wesentliche Inhalte enthalten:

  • Firma und Sitz der Gesellschaft

  • Unternehmensgegenstand

  • Höhe des Stammkapitals und Anteile der Gesellschafter

  • Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung

Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Notar sorgt dafür, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und alle relevanten Regelungen klar und verständlich formuliert sind. Zudem prüft der Notar die Identität der Gesellschafter und beurkundet deren Unterschriften.


3. Bestellung der Geschäftsführer

Die Gesellschafter bestellen mindestens einen Geschäftsführer, der die GmbH rechtlich nach außen vertritt. Die Bestellung des Geschäftsführers wird ebenfalls vom Notar dokumentiert.


4. Einzahlung des Stammkapitals

Das Stammkapital muss auf das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt werden. Mindestens die Hälfte des Stammkapitals (12.500 Euro) muss vor der Anmeldung der GmbH beim Handelsregister eingezahlt sein. Der Geschäftsführer bestätigt gegenüber dem Notar, dass die Einlage erfolgt ist.


5. Anmeldung zum Handelsregister

Nach der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Einzahlung des Stammkapitals erfolgt die Anmeldung der GmbH zum Handelsregister. Der Notar übernimmt die elektronische Anmeldung und übermittelt alle erforderlichen Unterlagen an das zuständige Registergericht. Das Gericht prüft die Unterlagen und nimmt die Eintragung der GmbH vor.

Mit der Eintragung ins Handelsregister ist die GmbH offiziell gegründet und kann ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.



Der Notar spielt bei der Gründung einer GmbH eine zentrale Rolle. Er sorgt dafür, dass der Gesellschaftsvertrag rechtskonform ist, und unterstützt bei der Anmeldung der GmbH beim Handelsregister. Zudem stellt er sicher, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden. Damit trägt der Notar wesentlich zur Rechtssicherheit der neu gegründeten Gesellschaft bei.

Wenn Sie planen, eine GmbH zu gründen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir begleiten Sie bei jedem Schritt und sorgen dafür, dass Ihre Gründung reibungslos abläuft.

 
 
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