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Die Notarkosten beim Immobilienkauf

  • Jörn Reinhardt
  • 5. Okt. 2024
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 3. Jan.


Notarkosten

Beim Kauf einer Immobilie ist es wichtig, die anfallenden Nebenkosten im Blick zu haben. Ein wesentlicher Bestandteil davon sind die Notarkosten. Diese sind gesetzlich geregelt und werden auf Basis des Immobilienwerts und der damit verbundenen Leistungen berechnet. In diesem Artikel erkläre ich Ihnen die einzelnen Kostenpositionen anhand der gesetzlichen Paragraphen aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und der zugehörigen Gebührentabellen. Wir rechnen gemeinsam ein Beispiel für einen Immobilienkauf im Wert von 500.000 € durch.


Was macht der Notar beim Immobilienkauf?

Ein Notar übernimmt mehrere wichtige Aufgaben, um den Kauf rechtlich abzusichern und ordnungsgemäß abzuwickeln. Hier sind die Leistungen und die jeweiligen Kostenpositionen:


  • Erstellen und Beurkunden des Kaufvertrags (§ 36 GNotKG, Tabelle B Nr. 21100):

    Der Notar erstellt den Kaufvertrag, liest ihn vor und erläutert den Inhalt, um sicherzustellen, dass beide Parteien den Vertrag verstehen.


  • Eintragung der Auflassungsvormerkung (§ 53 GNotKG, Tabelle B Nr. 14110):

    Der Notar sorgt dafür, dass eine „Auflassungsvormerkung“ im Grundbuch eingetragen wird. Diese sichert dem Käufer das Recht auf Übertragung des Eigentums, bis der Kauf vollständig abgeschlossen ist.


  • Grundschuldbestellung (§ 140 GNotKG, Tabelle B Nr. 24102):

    Wenn der Kauf durch ein Darlehen finanziert wird, bestellt der Notar eine Grundschuld als Sicherheit für die Bank und lässt diese im Grundbuch eintragen.


  • Abwicklung und Vollzug (§ 93 GNotKG, Tabelle B Nr. 22200):

    Der Notar überwacht alle notwendigen Schritte nach der Beurkundung und sorgt dafür, dass der Kaufvertrag vollständig abgewickelt wird (z. B. Umschreibung im Grundbuch, Einholen von Genehmigungen).


Wie werden die Notarkosten berechnet?

Die Notarkosten sind festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert (meistens dem Kaufpreis der Immobilie). Sie werden auf Basis der Gebührentabellen im GNotKG berechnet:


-Tabelle B, GNotKG:

Diese Tabelle zeigt den jeweiligen Gebührensatz für unterschiedliche Geschäftswerte an.


Wie liest man die Tabelle?

Der einfache Gebührensatz richtet sich nach dem Kaufpreis. In unserem Beispiel beträgt der Kaufpreis 500.000 €. Laut Tabelle B beträgt der einfache Gebührensatz hierfür 935 €.


Hier die genaue Aufstellung:


Beispielrechnung für eine Immobilie im Wert von 500.000 €

Angenommen, Sie kaufen eine Immobilie im Wert von 500.000 € und finanzieren sie mit einem Darlehen über 400.000 €. So setzen sich die Notarkosten zusammen:


1. Beurkundungsgebühr (§ 36 GNotKG, Tabelle B Nr. 21100)

- Gebührensätze: 2,0-fache Gebühr für den Kaufvertrag

- Einfache Gebühr für 500.000 € laut Tabelle B: 935 €

- Berechnung: 2,0 × 935 € = 1.870 €


2. Auflassungsvormerkung (§ 53 GNotKG, Tabelle B Nr. 14110)

- Gebührensätze: 0,5-fache Gebühr für die Eintragung der Auflassungsvormerkung

- Einfache Gebühr für 500.000 € laut Tabelle B: 935 €

- Berechnung: 0,5 × 935 € = 467,50 €


3. Vollzugsgebühr (§ 93 GNotKG, Tabelle B Nr. 22200)

- Gebührensätze: 0,5-fache Gebühr für die Abwicklung des Vertrags

- Einfache Gebühr für 500.000 € laut Tabelle B: 935 €

- Berechnung: 0,5 × 935 € = 467,50 €


4. Grundschuldbestellung (§ 140 GNotKG, Tabelle B Nr. 24102)

- Gebührensätze: 0,5-fache Gebühr für die Bestellung der Grundschuld

- Einfache Gebühr für 400.000 € (Wert der Grundschuld) laut Tabelle B: 670 €

- Berechnung: 0,5 × 670 € = 335 €


5. Zusatzkosten (§ 18 GNotKG)

- Schreibauslagen, Kopien, Porto: ca. 150 €


Gesamtkosten für den Notar: 3.290 € zzgl. MwSt.


Wer bezahlt die Notarkosten?

Die Notarkosten trägt in der Regel der Käufer, weil dieser den Notar beauftragt. Laut § 448 BGB ist das so festgelegt, es kann jedoch im Kaufvertrag auch etwas anderes vereinbart werden.


Kann man die Notarkosten beeinflussen?

Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt und können daher nicht verhandelt werden. Hier ein paar Tipps, wie Sie eventuell Kosten sparen können:


Fazit

Die Notarkosten sind ein unvermeidbarer Bestandteil des Immobilienkaufs und betragen etwa 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises. In unserem Beispiel würden sich die Gesamtkosten bei einem Kaufpreis von 500.000 € auf etwa 3.290 € zzgl. MwSt. belaufen. Wer sich im Vorfeld informiert und die Kosten gut kalkuliert, kann den Immobilienkauf sicher und reibungslos abwickeln.


Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Sie eine detailliertere Berechnung für eine andere Immobilie? Sprechen Sie uns gerne an!



 
 
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