Nießbrauch und Wohnrecht – Was ist der Unterschied und wann ist was sinnvoll?
- Jörn Reinhardt
- 3. Jan.
- 2 Min. Lesezeit

Wenn es um die Übertragung von Immobilien geht, spielen die Begriffe Nießbrauch und Wohnrecht eine zentrale Rolle. Beide Rechte bieten Möglichkeiten, Immobilien bereits zu Lebzeiten zu übertragen und gleichzeitig eine Nutzung durch den Übertragenden oder Dritte sicherzustellen. Doch worin liegen die Unterschiede zwischen diesen beiden Rechten, und wann ist welches Recht sinnvoll? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Merkmale von Nießbrauch und Wohnrecht und ihre Einsatzmöglichkeiten.
Was ist der Nießbrauch?
Der Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht an einer Sache, das dem Nießbrauchsberechtigten die Möglichkeit gibt, die Immobilie in vollem Umfang zu nutzen und daraus Erträge zu ziehen, beispielsweise durch Vermietung. Das Eigentum an der Immobilie bleibt dabei beim Eigentümer, während der Nießbraucher alle wirtschaftlichen Vorteile aus der Immobilie ziehen kann.
Wesentliche Merkmale des Nießbrauchs:
Umfassendes Nutzungsrecht: Der Nießbraucher kann die Immobilie selbst nutzen oder vermieten.
Verantwortung für Unterhalt: Der Nießbraucher ist in der Regel für den Unterhalt der Immobilie verantwortlich.
Unübertragbarkeit: Das Nießbrauchsrecht ist nicht übertragbar und erlischt mit dem Tod des Nießbrauchsberechtigten.
Was ist das Wohnrecht?
Das Wohnrecht, genauer gesagt das dingliche Wohnrecht nach § 1093 BGB, erlaubt es einer Person, eine Immobilie oder Teile davon zu Wohnzwecken zu nutzen. Im Gegensatz zum Nießbrauchrecht beschränkt sich das Wohnrecht auf die eigene Nutzung durch den Berechtigten. Eine Vermietung an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
Wesentliche Merkmale des Wohnrechts:
Persönliches Nutzungsrecht: Das Wohnrecht dient ausschließlich der eigenen Nutzung durch den Berechtigten.
Keine Ertragsnutzung: Eine Vermietung ist in der Regel nicht gestattet.
Erlöschen des Rechts: Das Wohnrecht endet mit dem Tod des Berechtigten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Wann ist der Nießbrauch sinnvoll?
Der Nießbrauch eignet sich besonders in folgenden Situationen:
Schenkungen zu Lebzeiten: Eltern, die ihre Immobilie an ihre Kinder übertragen, sich aber weiterhin Einnahmen durch Vermietung sichern möchten, können ein Nießbrauchsrecht vereinbaren.
Steuerliche Vorteile: Durch die Eintragung eines Nießbrauchsrechts kann der Wert der Schenkung reduziert werden, was sich positiv auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer auswirken kann.
Absicherung im Alter: Wer seine Immobilie an die nächste Generation weitergeben und gleichzeitig von den Mieteinnahmen profitieren möchte, kann dies durch ein Nießbrauchsrecht tun.
Wann ist das Wohnrecht sinnvoll?
Ein Wohnrecht ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:
Persönliche Nutzung: Der Berechtigte die Immobilie selbst nutzen möchte, ohne Erträge daraus zu erzielen.
Absicherung des Lebenspartners: Bei unverheirateten Paaren kann ein Wohnrecht dem Partner nach dem Tod des Eigentümer-Partners ein lebenslanges Wohnrecht sichern.
Vermeidung von Mietzahlungen: Ältere Menschen, die ihre Immobilie auf ihre Kinder übertragen, aber weiterhin dort wohnen möchten, können ein Wohnrecht vereinbaren, um künftige Mietkosten zu vermeiden.