Der Ehevertrag
- Jörn Reinhardt
- 15. Dez. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 3. Jan.

Ein Ehevertrag ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die bestimmte rechtliche Aspekte ihrer Ehe regelt. Er bietet die Möglichkeit, die gesetzlichen Regelungen an die persönlichen Lebensumstände und Vorstellungen der Ehegatten anzupassen. Dabei handelt es sich insbesondere um das sogenannte Güterrecht – also die Frage, wie das Vermögen während der Ehe und im Falle einer Scheidung behandelt wird.
Wann und wie kann ein Ehevertrag geschlossen werden?
Ein Ehevertrag kann sowohl vor der Eheschließung als auch während der Ehe abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass beide Partner gleichzeitig anwesend sind und der Vertrag in der Form einer notariellen Beurkundung erfolgt. Der Notar erklärt den Ehegatten die rechtlichen Auswirkungen und stellt sicher, dass beide die Vereinbarungen verstehen.
Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?
Ein Ehevertrag bietet eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten. Dazu gehören unter anderem:
Güterrecht: Die Ehepartner können den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausschließen und durch andere Regelungen ersetzen, etwa eine Gütergemeinschaft oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.
Versorgungsausgleich: Es kann vereinbart werden, den Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Rentenanwartschaften, auszuschließen oder anzupassen.
Unterhalt: Regelungen zum Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung können ebenfalls im Ehevertrag getroffen werden.
Weitere Anpassungen: Es ist möglich, spezifische Vereinbarungen zur Verwaltung von Vermögen oder zur Aufteilung von Zugewinnen zu treffen.