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Die Patientenverfügung – Was ist das und warum ist sie wichtig?

  • Jörn Reinhardt
  • 3. Jan. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Patientenverfügung

Eine plötzliche schwere Erkrankung oder ein Unfall kann jeden Menschen in eine Situation bringen, in der er nicht mehr selbst über medizinische Behandlungen entscheiden kann. Eine Patientenverfügung sorgt dafür, dass der Wille des Betroffenen auch in solchen Situationen respektiert wird. Doch was genau ist eine Patientenverfügung, welche Inhalte sollte sie haben und wozu wird ein Notar dabei benötigt? In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick.


Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Krankheitssituationen vorgenommen oder unterlassen werden sollen, falls sie selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Sie richtet sich in erster Linie an Ärzte und das medizinische Personal.


Inhalte einer Patientenverfügung

Damit eine Patientenverfügung im Ernstfall wirksam ist, sollte sie folgende Punkte enthalten:

  1. Persönliche Daten: Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse des Verfügenden.

  2. Konkretisierte medizinische Anweisungen: Detaillierte Angaben dazu, welche Behandlungen gewünscht oder abgelehnt werden (z. B. lebenserhaltende Maßnahmen, künstliche Beatmung, Schmerztherapie).

  3. Konkrete Situationen: Beschreibung der Situationen, in denen die Patientenverfügung greifen soll (z. B. unheilbare Krankheit im Endstadium, dauerhafte Bewusstlosigkeit).

  4. Ergänzende Verfügungen: Angaben zu Organspende oder Wünschen hinsichtlich der Betreuung und Pflege.

  5. Unterschrift und Datum: Die Patientenverfügung muss eigenhändig unterschrieben und mit einem aktuellen Datum versehen sein.


Wozu wird ein Notar benötigt?

Grundsätzlich ist es nicht zwingend erforderlich, eine Patientenverfügung notariell zu beurkunden. Dennoch kann die Beteiligung eines Notars in bestimmten Fällen sinnvoll sein:

  1. Beratung und Rechtssicherheit: Der Notar kann sicherstellen, dass die Patientenverfügung den rechtlichen Anforderungen entspricht und klar formuliert ist, sodass Missverständnisse vermieden werden.

  2. Bestätigung der Geschäftsfähigkeit: Gerade bei älteren oder gesundheitlich beeinträchtigten Personen kann es wichtig sein, die volle Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung der Patientenverfügung zu dokumentieren, um die Wirksamkeit der Verfügung zu sichern.

  3. Registrierung: Ein Notar kann die Patientenverfügung für Sie beim zentralen Vorsorgeregister registrieren, sodass sich beispielsweise behandelnde Ärzte schnell über die Patientenverfügung informieren können. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Homepage:

    www.vorsorgeregister.de


Unterschied zur Vorsorgevollmacht

Häufig wird die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht verwechselt. Während die Patientenverfügung konkrete Anweisungen für medizinische Behandlungen gibt, ermächtigt die Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson dazu, Entscheidungen im Sinne des Betroffenen zu treffen. Beide Dokumente ergänzen sich sinnvoll und sollten idealerweise zusammen erstellt werden.


Kosten der notariellen Beteiligung

Die Kosten für die notarielle Beratung und Beurkundung einer Patientenverfügung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Grundlage für die Gebührenermittlung ist der sogenannte Geschäftswert, der sich in der Regel am Vermögen des Verfügenden orientiert. Hinzu kommen gegebenenfalls Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Notar stellt sicher, dass die Gebühren transparent und nachvollziehbar sind.


Eine Patientenverfügung ist ein wichtiger Baustein der persönlichen Vorsorge, um sicherzustellen, dass der eigene Wille auch in schwierigen Situationen respektiert wird. Die Beratung durch einen Notar kann dabei helfen, das Dokument rechtssicher und eindeutig zu gestalten. Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen oder überarbeiten möchten, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 
 
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